Willkommen
Das Sachverständigenbüro Michael Müller wurde 1993 gegründet und arbeitet seitdem für gerichtliche und private Auftraggeber. Die Sachverständigen des Büros sind grundsätzlich keine Sachverständigen im Nebenerwerb sondern Berufssachverständige und arbeiten ausschließlich im Bereich Grundstücks-, Gebäude- und Mietwertermittlung.
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Tel.: 034609 21122
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Ehescheidung
Eine Vermögenstrennung infolge einer Ehescheidung ist für die beiden Beteiligten eine emotionale Ausnahmesituation. Ein erfahrener Sachverständiger kann helfen, eine schnelle und gerechte Aufteilung des Immobilienvermögens zu erreichen.
Finanzamt
Immobilienbewertungen nach dem Bewertungsgesetz durch das Finanzamt weisen sehr häufig einen zu hohen Verkehrswert aus, mit der Folge hoher Steuerlast. Dagegen kann sich der Steuerpflichtige mit einem Wertgutachten zum Nachweis eines „niedrigeren gemeinen Werts“ meist erfolgreich wehren.
Erben und vererben
Erbauseinandersetzungen sind oftmals praktisch schwierig, insbesondere wenn Grundstücke einen Teil der Erbmasse darstellen. Das Hinzuziehen eines Sachverständigen für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke, als neutralen Fachmann, ist oft sinnvoll.
Kauf und Verkauf einer Immobilie
Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie kann man über viele Fallstricke stolpern und infolgedessen sehr viel Geld verlieren. Die unabhängige Werteinschätzung des Grundstücks durch einen Sachverständigen ist meist eine gute Investition in die Zukunft.
Mieter und Vermieter
Mieter und Vermieter brauchen einander. Darum ist ein gutes Verhältnis zueinander eine sehr gute Vertragsgrundlage. Aber im Spannungsfeld der Vermietung gibt es viele Situationen, die die Hinzuziehung eines Sachverständigen sinnvoll erscheinen lassen.
Ungenannten Problemstellungen
Bewertung von Spezialobjekten (Tankstellen, …), Schätzung merkantiler Minderwerte, Schiedsgutachten – Es gibt viele Problemfälle, bei deren Bearbeitung ein Grundstückssachverständiger helfen kann. Fragen Sie uns!